Aktionswoche Sozialdienst : "Einfluss und Funktion von Unterbringungs- und Betreuungsrecht im MRV - eine differenzierte Betrachtung"
Maßregelvollzug meets Betreuungsrecht
Der Maßregelvollzug trifft in vielfältigen Konstellationen auf das Betreuungsrecht. Und, im Rahmen unter sog. „Richtervorbehalt“ stehender Zwangsmaßnahmen des StrUG, auch ohne notwendiges Bestehen einer gesetzlichen Betreuung, auf die Betreuungsgerichtsbarkeit. Außerdem bestehen im Maßregelvollzug besondere Fragestellungen zu den verwandten rechtlichen Instrumenten der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Behandlungsvereinbarung.
Die Veranstaltungen am 30. und 31.10.2025 sollen zunächst einen allgemeinen Überblick über das Betreuungsrecht geben, sodann rechtliche und rechtspraktische Fragestellungen zur Anwendungskonstellationen im MRV geben. Des Weiteren sollen die Voraussetzungen und verfahrensrechtlichen Abläufe von der Betreuungsgerichtsbarkeit unterliegenden Zwangsmaßnahmen des StrUG – also Zwangsbehandlung, räumliche Trennung und Fixierung – dargestellt werden, einschließlich der einschlägigen Rechtsbehelfe.
Außerdem werden die rechtlichen Instrumente der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Behandlungsvereinbarung allgemein, und im Besonderen in Bezug auf den Maßregelvollzug vorgestellt und erörtert.
Die Darstellung erfolgt auch anhand konkreter Fallbeispiele. Auch praktische Umsetzungsmöglichkeiten für eine möglichst rechtssichere und zweckmäßige Handhabung sollen vorgestellt und erörtert werden.
Die Veranstaltung dürfte neben den klinischen Sozialdiensten insbesondere auch für Beschäftigte des ärztlich-therapeutischen Dienstes von Interesse sein.
Inhalte
- Grundsätzliches zum Betreuungsrecht
- Rechtliche & rechtspraktische Probleme bei der Betreuungsbestellung im MRV
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MRV + Betreuungsgerichtsbarkeit, (auch) ohne gesetzliche Betreuung - Richtervorbehaltungsmaßnahmen nach StrUG -
- Die Richtervorbehaltsmaßnahmen
- Gerichtliche Zuständigkeit Verfahrensabläufe bei Richtervorbehaltsmaßnahmen
- Besonderheiten der ZB bei Unterbringung gem. § 126a StPO
Zielgruppen
- Beschäftigte aus den sozialen Diensten
- Ärzt:innen, Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen und Sozialarbeiter:innen
Möglichkeiten der Verpflegung
Für die Verpflegung werden Kaffee, Tee und Kaltgetränke vor Ort angeboten. Bitte bedenken Sie, dass ein Mittagessen von uns nicht gestellt wird. Eine leckere Mahlzeit ist allerdings für Sie im Mitarbeiter Café bei Bestellung bis 09:30 Uhr für 4,40 Euro pro Tag erhältlich. Eine Bestellliste und ein Essensplan werden vor Ort ausliegen.Referentin / Referent

