Adressat_03_01_01_00_24_0119 Stellungnahmen gem. §67e sachgerecht fertigen
Am 01.08.2016 ist die Novellierung des Rechts der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB in Kraft getreten. Die Neuregelungen beinhalten sowohl eine Konkretisierung der Anordnungsvoraussetzungen nach § 63 StGB als auch der Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung. Insbesondere hat der Gesetzgeber zeitliche Grenzen eingezogen, ab denen erhöhte Voraussetzungen für eine weitere Maßregelvollstreckung erfüllt sein müssen.
Es besteht nunmehr die Regelvermutung der Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung über sechs Jahre hinaus. Sie kann aber widerlegt werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte infolge seines Zustands Taten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder in die Gefahr einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung gebracht werden. Nach zehn Jahren der Unterbringung müssen noch strengere Voraussetzungen für die Fortdauer erfüllt sein. Dies stellt insbesondere neue, höhere Anforderungen an die Stellungnahmen der LWL-Maßregelvollzugskliniken gem. § 67e StGB.
Inhalte
- Qualitätsanforderungen an ein Gutachten gem. § 67e StGB
- Formulierungshilfen
Zielgruppen
- Ärzt:innen, Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen
Referentin / Referent
